„Passports for Goods“ or „Merchandise Passports“
The ATA Carnet is an international customs document that permits the duty-free and tax-free temporary export and import of goods for up to one year. The Initials „ATA“ are an acronym of the French and English words „Admission Temporaire/Temporary Admission“.
Carnet ATA
Warenkreis Die wichtigsten Anwendungsbereiche für die Ausstellung eines Carnets ATA sind:
- Messe- und Ausstellungsgüter
- Berufsausrüstungsgegenstände
- Warenmuster
- Waren zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken
- Waren zu sportlichen Veranstaltungen
Dieser Anwendungsbereich wird jedoch in den einzelnen Vertragsstaaten unterschiedlich ausgelegt. Informationen hierzu können gegebenenfalls bei den Industrie- und Handelskammern erfragt werden. Grundsätzlich gilt, dass vom Carnet ATA-Übereinkommen nur Gebrauchsgüter, nicht aber Verbrauchsgüter erfasst werden. Waren zur Veredelung oder Ausbesserung sind vom Carnet ATA-Verfahren nicht erfasst. Dies gilt auch für Waren, die zu Testzwecken eingeführt und dabei verändert oder angepasst werden sollen.
- Ausstellung des Carnets ATA
Carnets ATA werden in Österreich von dee WKO bzw der zuständigen Landeskammer; in Deutschland ausschließlich von Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Allerdings können auch Carnets zum Export verwendet werden, die von einer Bürgenorganisation eines anderen Mitgliedstaates ausgestellt worden sind. Innerhalb der EU darf ein Carnet nur für Gemeinschaftswaren ausgestellt werden. Die WKO nimmt den Antrag auf Ausstellung eines Carnets ATA und auf Abschluss einer Kautionsversicherung entgegen. Sie prüft den ausgefüllten Carnet-Vordruck und versieht ihn mit Gültigkeits- und Ausstellungsdatum, Stempel und Siegel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Carnets ATA. - Kosten
Über Vordruckkosten und Carnetgebühren informieren die WKO. Zusätzlich fällt ein Versicherungsentgelt an, das prozentual vom Gesamtwarenwert des Carnets berechnet wird. Dieses Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen von Bedeutung. Das Versicherungsentgelt deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland ab. Die Abfertigungen am Zollamt sind in der Regel gebührenfrei. Ausnahmen bilden Abfertigungen außerhalb der Öffnungszeiten oder des Amtsplatzes.