Carnet ATA – der „Reisepass für Waren“, wozu dient es und was ist neu.
-
Nicht alle russischen Zollämter führen eine Carnet ATA Abfertigung durch – aktuelle Liste hier!
-
Ab 1. April Abfertigung mit Carnet ATA auch in Kasachstan
Eine Maschine soll auf eine Messe in Moskau, ein Werkzeugcontainer muss zu einer Baustelle nach Teheran oder eine Kameraausrüstung zum Shooting nach Sibirien?
Wann immer Waren ohne Einfuhrabgaben für einen nur vorübergehenden Gebrauch in ein Land importiert werden sollen, ist das Carnet ATA das Zolldokument der Wahl. Als standardisiertes, internationales Dokument ersetzt es für alle Länder, die dem Abkommen beigetreten sind, die nationale Zollanmeldung und die ansonsten an der Grenze zu leistende Sicherheit für Zoll und Steuern. Ermöglicht wird das Verfahren dadurch, dass die Wirtschaftskammern der beigetretenen Länder gegenüber den nationalen Zollbehörden die Bürgschaft für eventuell anfallende Einfuhrabgaben übernehmen. Wird nun eine Ware nicht innerhalb der gesetzten Frist wieder ausgeführt, oder wird die Ware widmungswidrig verwendet, muss der bürgende Verband leisten und kann über die Haftungskette beim Carnetinhaber Regress üben.
Das Carnet ATA für Russland
Ein Carnet ATA für den vorübergehenden Gebrauch von Waren in Russland zu erstellen erfordert genaue fachliche Kenntnis der Carnet-Richtlinien und akribische Genauigkeit bei deren Umsetzung. Zudem muss das Carnet zweisprachig, also auch auf Russisch ausgefüllt werden. Auch gilt es zu beachten, dass in Russland nicht alle Zollämter zur Abfertigung eines Carnet ATAs berechtigt sind. Ab 24.3.2017 tritt diese aktualisierte Liste in Kraft. Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet und kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne unter office@condor.co.at oder telefonisch unter +43 662 88984-0.
Neu: Carnet ATA ab 1. April auch für Kasachstan gültig
Die internationale Handelskammer (ICC) teilte mit, dass Kasachstan mit 1.April 2017 das 77. Mitglied der Haftungskette zum Carnet ATA wird. Rechtzeitig für die Weltausstellung EXPO, die dieses Jahr von Juni bis September in der kasachischen Hauptstadt Astana stattfindet, gibt es damit eine entscheidende Erleichterung bei der vorübergehenden Einfuhr von Ausstellungsstücken. Interessantes Detail am Rande: Astana heißt übersetzt einfach „Hauptstadt“ und wurde bei der Umbenennung 1998 als politisch unverfänglichste Variante gewählt.