CMR Frachtbrief
Der CMR Frachtbrief oder auch kurz einfach ‚CMR‘ genannt ist ein Beförderungsdokument. Im CMR Frachtbrief sind die wichtigsten Informationen und Bestandteile eines Frachtvertrages verbrieft. Die Ausstellung, Handhabung und den genauen Inhalt des Fachtbriefes regelt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (= CMR von franz. Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route), Art 4 – Art 9.
Weit mehr als nur der Frachtbrief
Von der CMR hat der CMR Frachtbrief seine Bezeichnung. In der CMR wird allerdings viel mehr als nur der Frachtbrief geregelt. Der Frachtbrief wird in mindestens drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet werden. In vielen Fällen werden auch mehr als drei Exemplare ausgefertigt. Die erste Ausfertigung erhält der Absender, auch als Nachweis, dass er das Gut dem Frachtführer übergeben hat. Die weiteren Exemplare begleiten die Ware. Nach der Anlieferung des Transportgut, bestätigt der Empfänger auf den restlichen CMR Frachtbriefen den erhalt der Ware. Mindestens ein empfangsbestätigtes Expemplar behält der Frachtführer, auch als Nachweis, dass er das Gut abgeliefert hat. Falls es zu Fehlmengen oder Beschädigungen kommt, werden diese am Frachtbrief eingetragen. Diese Einträge sind alsnNachweise für Schäden wichtig. Weiter Vorkommnisse, wie Verzollungen, Grenzübertritte, Entnahmen etc. können unterwegs in den CMR Frachtbrief eingetragen werden und dienen der Dokumentation und dem Nachweis. Der Inhalt des Frachtbriefes ist in der CMR geregelt. Es gibt allerdings keine Formvorschriften. Es hat sich jedoch eine handelsübliche Struktur und eine Feldbezeichnung und Nummerierung durchgesetzt. Siehe dazu den MusterCMRzum download.
Folgende Inhalte sind gem. CMR in den Frachtbief aufzunehmen:
- Der Frachtbrief muß folgende Angaben enthalten:
a) Ort und Tag der Ausstellung;
b) Name und Anschrift des Absenders;
c) Name und Anschrift des Frachtführers;
d) Stelle und Tag der Übernahme des Gutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle;
e) Name und Anschrift des Empfängers;
f) die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre allgemein anerkannte Bezeichnung;
g) Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke;
h) Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes;
i) die mit der Beförderung verbundenen Kosten (Fracht, Nebengebühren, Zölle und andere Kosten, die vom Vertragsabschluß bis zur Ablieferung anfallen);
j) Weisungen für die Zoll- und sonstigen amtliche Behandlung;
k) die Angabe, daß die Beförderung trotz einer gegenteiligen Abmachung den Bestimmungen dieses Übereinkommens unterliegt. - Zutreffendenfalls muß der Frachtbrief ferner folgende Angaben enthalten:
a) das Verbot umzuladen;
b) die Kosten, die der Absender übernimmt;
c) den Betrag einer bei der Ablieferung des Gutes einzuziehenden Nachnahme;
d) die Angabe des Wertes des Gutes und des Betrages des besonderen Interesses an der Lieferung;
e) Weisungen des Absenders an den Frachtführer über die Versicherung des Gutes;
f) die vereinbarte Frist, in der die Beförderung beendet sein muß;
g) ein Verzeichnis der dem Frachtführer übergebenen Urkunden.
Der CMR Frachtbrief bzw die Unterfertigung durch den Frachtführer kann Akkreditiv (L/C) auslösend sein. Weiter kommt dem CMR im Umsatzsteuerrecht eine nicht unbedeutende ROlle zu. Er dient zum Nachweis, dass eine Ware ins Drittland befördert wurde. Das ist u.A. die Voraussetzung für eine USt Freiheit bei Drittlandlieferungen.