Das FBL als Vertrauensdokument
Mit der Lockerung der Sanktionen gegen den Iran rückt das FBL (FIATA Bill of Lading) wieder ins Rampenlicht.
Wer Waren per LKW in den Iran liefern will, muss als zwingende Voraussetzung ein FBL vom mit dem Transport beauftragten Spediteur ausstellen lassen. Aber auch für andere Destinationen und den Transport durch wechselnde Verkehrsträger ist es von ungebrochener Bedeutung. Was genau ist nun dieses Papier und wozu dient es? Ursprünglich wurde es von der FIATA (International Federation of Freight Forwarders Association) für den multimodalen Transport konzipiert, um neben den einzelnen Frachtbriefen für die verschiedenen Verkehrsträger ein alles umfassendes, standardisiertes Dokument zu haben, das vom Verkäufer an den Käufer gesendet wird und diesem die Übernahme der Ware ermöglicht. Es entspricht den UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) – Richtlinien und ist von der ICC (International Chamber of Commerce) anerkannt. Das FBL ist ein Wertpapier, das von einem Spediteur ausgestellt wird, der damit die Übernahme des Gutes bestätigt und das unwiderrufliche Versprechen abgibt, die Ware am Bestimmungsort dem Berechtigten zu übergeben. Er übernimmt damit auch die Verantwortung für den Beförderungserfolg für alle beteiligten Frachtführer, die Haftungsbedingungen sind auf der Rückseite des FBL angegeben. Als Orderpapier weist es den zur Entgegennahme der Ware berechtigten Empfänger aus und kann durch Indossament (schriftlicher Eintrag des neuen Empfangsberechtigten am FBL) übertragen werden, sofern nicht mit dem Vermerk „non-negotiable“ versehen. Gerade für Akkreditivgeschäfte wird es oft als Begleitdokument vorausgesetzt. So weit, so technisch. Wie sieht nun vereinfacht der praktische Umgang mit einem FBL aus? Angenommen eine österreichische Firma will eine Maschine in den Iran verkaufen. Für die Abwicklung des Geschäfts muss ein Spediteur beauftragt werden, der als FIATA Mitglied das erforderliche FBL ausstellen darf. Der Spediteur trägt nun seinen Kunden (also den Verkäufer), die Ware, und den Empfangsberechtigten in das Dokument ein und schickt es seinem Kunden. Dieser wiederum sendet es zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an den Käufer der Maschine weiter, der damit am Bestimmungsort über die Ware verfügen kann. Sie dort zur Verfügung zu stellen, liegt in der Verantwortung des Spediteurs, der das FBL ausgestellt hat. Um nicht zu riskieren, dass Ware geliefert wird, aber die Zahlung ausbleibt, bzw. bezahlt wird, aber keine Ware kommt, wird zur Sicherheit häufig ein Bankakkreditiv eröffnet und hier das Geld quasi treuhändisch von Empfängerbank (eröffnende Bank) und Absenderbank (avisierende Bank) bis zum Geschäftsabschluss verwaltet. Für den FBL-Kreislauf bedeutet dies, dass als Empfangsberechtigter unter „consigned to order of“ die Bank des Käufers der Maschine eingetragen ist. Von dieser Bank wird das Verfügungsrecht über die Maschine erst nach Bezahlung des Kaufpreises per Indossament (Übertragung der Rechte) am FBL an den Käufer der Maschine abgetreten.