Neuerungen in der Dual-Use-Verordnung – wie stelle ich fest, ob meine Ware genehmigungspflichtig ist

Für Güter, die aufgrund ihrer Beschaffenheit sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können, bestehen verschärfte Vorschriften bei der Ausfuhr. Eine gewissenhafte Prüfung ist unerlässlich! Verstöße führen zu empfindlichen Strafen und sind, abgesehen von ethischen Überlegungen, allein wegen der Image-Wirkung für ein Unternehmen auf jeden Fall zu vermeiden.

Die Absicht der Dual-Use-Verordnung, genauer des Anhang I dazu, ist klar: Güter die aufgrund ihrer hohen technischen Leistungsfähigkeit und ihrer speziellen Eigenschaften auch militärisch genutzt werden können, also Dual-Use-Güter sind, sollen einer gezielten Ausfuhrkontrolle unterliegen. Ist nun ein Gut in der 300 Seiten langen Dual-Use Liste angeführt, ist es damit genehmigungspflichtig. Vier internationale Gremien bzw. Übereinkommen definieren den Inhalt dieser Liste, das Wassenaar Arrangement (WA), das Missile Technology Control Regime (MTCR), die Nuclear Supplieres Group (NSG), die Australische Gruppe (AG) und das Chemiewaffen-Übereinkommen.
Die Liste wird laufend aktualisiert, die nächste Anpassung wurde von der EU-Kommission für Dezember 2019 beschlossen.

Wie stelle ich nun fest, ob mein Produkt der Dual-Use-Verordnung unterliegt?

Das System der Dual-Use Klassifikation folgt nicht dem im internationalen Handel geläufigen System der Zolltarifnummern (ZTN, HS Codes). Mit der Zolltarifnummer einer Ware ist es also nicht möglich zu eruieren ob eine Genehmigungspflicht oder ein Ausfuhrverbot besteht.

Entscheidend für die Klassifikation in der Dual-Use-Liste ist die sogenannte AL-Nummer, die sich für ein Produkt durch die Warenkategorie, die Warengattung und die Kennung zusammensetzt.

Jedes Dual-Use-Gut wird somit mit einer eindeutigen Zahlen-/Buchstabenkombination in der Liste geführt, zB 2B350i, die sich aus folgender Systematik ergibt:

Die erste Zahl steht für eine von zehn Warenkategorien:0 Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung
1 besondere Werkstoffe, Materialien und zugehörige Ausrüstung
2 Werkstoffbearbeitung
3 allgemeine Elektronik
4 Rechner
5 Teil1: Telekommunikation, Teil 2: Informationssicherheit
6 Sensoren und Laser
7 Luftfahrtelektronik und Navigation
8 Meeres- und Schiffstechnik
9 Antriebssysteme, Raumfahrzeuge

Jede Kategorie ist in sogenannte Gattungen unterteilt:A Systeme, Ausrüstungen und Bestandteile
B Prüf-, Test und Herstellungseinrichtungen
C Werkstoffe und Materialien
D Datenverarbeitungsprogramme (Software)
E TechnologieDie folgende 3-stellige Zahl ist die „Kennung“ und gibt Aufschluss darüber, warum das Gut kontrolliert wird:

001 – 099 Wassenaar Arrangement (WA)
101 – 199 Missile Technology Control Regime (MTCR)
201 – 299 Nuclear Suppliers Group (NSG)
301 – 399 Australische Gruppe (AG)
401 – 499 Chemiewaffen – Übereinkommen (CWÜ)

Diese Liste wird auf Grund der neuesten Entwicklungen auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet immer wieder angepasst und geändert.

 

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