EU verabschiedet 15. Sanktionspaket: Fokus auf Russlands Schattenflotte und gezielte Personenmaßnahmen
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Hauptpunkte des Sanktionspakets:
Keine grundlegende Erweiterung der Güterlisten:
Die bestehenden Export- und Importbestimmungen bleiben weitgehend unverändert.
Lediglich in Ausnahmebereichen wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen, die keine gravierenden Änderungen für den Warenverkehr mit sich bringen.
Bekämpfung der russischen Schattenflotte:
52 weitere Schiffe, die Teil der sogenannten Schattenflotte sind, wurden sanktioniert.
Diese Flotte transportiert riskante Fracht wie russisches Erdöl, Waffen und gestohlenes ukrainisches Getreide.
Sanktionierte Schiffe verlieren den Zugang zu EU-Häfen und dürfen keine Dienstleistungen aus der EU mehr in Anspruch nehmen.
Insgesamt stehen nun 79 Schiffe auf der EU-Sanktionsliste.
Erweiterung der Personen-Sanktionslisten:
Weitere Personen und Organisationen, die in den russischen militärisch-industriellen Komplex eingebunden sind oder diesen unterstützen, wurden auf die Sanktionsliste gesetzt.
Diese Maßnahmen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten und Reisebeschränkungen für die betroffenen Akteure.
Personen-Sanktionen gegen chinesische Akteure:
Zum ersten Mal werden auch chinesische Unternehmen und Einzelpersonen sanktioniert, die Russland beim Umgehen der Sanktionen unterstützen oder mit dem russischen Militär kooperieren.
Die Maßnahmen betreffen den Handel mit sanktionierten Technologien oder Materialien und umfassen ebenfalls Einreiseverbote und Vermögenssperrungen.
Ziel der Maßnahmen:
Mit diesem Sanktionspaket schließt die EU bestehende Schlupflöcher, erhöht den Druck auf Russland und erschwert es dem Land, seine Kriegsmittel zu finanzieren. Gleichzeitig bleiben die Warenverkehrsregelungen unverändert, sodass der Fokus weiterhin auf gezielte Maßnahmen liegt. Die EU unterstreicht damit ihre Entschlossenheit, die Ukraine politisch, wirtschaftlich und humanitär zu unterstützen und Russland für seine völkerrechtswidrige Aggression zur Rechenschaft zu ziehen.
Salzburg, 17.12.2024