FIATA Spediteursdokumente

FIATA Speditionsdokumente sind als Traditions- und Vertrauensdokumente fast weltweit anerkennt.

Schon vor mehr als 30 Jahren war man im Spediteur-Gewerbe der Ansicht, dass die Speditionen eigene Spediteurdokumente haben müssen. Sie haben in der Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, den internationalen Warenaustausch zu erleichtern und werden auch in Zukunft wertvolle Instrumente im Dienste des Welthandels sein.

Aus diesem Grunde hat die FIATA im Jahre

  • 1955 das FIATA FCR – Forwarders Certificate of Receipt (grün)
  • 1959 das FIATA FCT – Forwarders Certificate of Transport (gelb)
  • 1970 das FBL – FIATA Negotiable Combined Transport Bill of Lading (blau)
  • 1975 das FWR – FIATA Warehouse Receipt (orange)

als einheitliche Standard-Dokumente, jeweils in einer bestimmten Kennfarbe geschaffen.

In der Zwischenzeit haben die meisten unserer Mitglieder eines, zwei oder sämtliche FIATA Dokumente in ihren Ländern eingeführt. Millionen von Exemplaren des FIATA FCR, FIATA FCT, FBL und FWR wurden gedruckt. Bis heute ist uns keine einzige gerichtliche Auseinandersetzung bekannt. Dies ist der beste Beweis für die Kompetenz und Integrität der Spediteure die diese Dokumente ausgestellt haben. Ausserdem wurden das FIATA FCR, FIATA FCT und das FBL 1975 von der Internationalen Handelskammer in ihrem Dok. 470/251 offiziell anerkannt.

Die FIATA Dokumente haben einen ausgezeichneten Ruf und sind in der ganzen Welt als Traditions- und Vertrauensdokumente anerkannt. Sie haben in der Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, den internationalen Warenaustausch zu erleichtern und werden auch in Zukunft wertvolle Instrumente im Dienste des Welthandels sein.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Dokumente dürfen nur von den Mitgliedsorganisationen der FIATA herausgegeben werden.
  2. Diese nationalen Spediteur-Organisationen besorgen den Druck in der deutschen, englischen und französischen Sprache. In Übereinstimmung mit dem offiziellen Muster (Specimen) kann, was Text und Aufmachung anbetrifft, zusätzlich zu einer der drei FIATA-Sprachen ein Text in der eigenen Landessprache verwendet werden. Die Mitgliedsorganisationen machen ihre Ausgabe durch Aufdruck der Buchstaben kenntlich, welche bei den internationalen Kraftfahrzeugkennzeichen benutzt werden z.B.: ÖSTERREICH (A), BELGIEN (B), SCHWEIZ (CH)
  3. Für das FIATA FCR und das FIATA FCT ist die fortlaufende Nummerierung vorgesehen. Für das FBL und das FWR ist die Nummerierung nicht erforderlich, kann aber in Ländern wo sie zweckmässig erscheint, vorgenommen werden.
  4. Vor der Herausgabe von FIATA Dokumenten durch einen Mitgliedsverband müssen dem FIATA Sekretariat Probeabzüge zur Genehmigung vorgelegt werden.
  5. FIATA-Dokumente werden von den nationalen Organisationen, die der FIATA angeschlossen sind, an ihre Mitgliedsfirmen, mit den entsprechenden offiziellen und detaillierten Erläuterungen für den Gebrauch des Dokuments, ausgegeben. Zur Kontrolle der herausgegebenen Dokumente führt der nationale Verband ein Register der Mitgliedsfirmen, welche Kopien der Dokumente erhalten haben, mit Angabe der Seriennummern.
  6. FIATA hat das Urheberrecht für das FIATA FCR, FIATA FCT, FBL und das FWR. Der Nachdruck oder die unmittelbare Drucklegung in jeder Form durch einzelne Firmen ist verboten.

FIATA FCR Forwarders Certificate of Receipt (Spediteur–Übernahmebescheinigung)

Das Forwarders Certificate of Receipt wurde von der FIATA für den Gebrauch durch internationale Spediteure geschaffen, welche im Rahmen der FIATA organisiert sind. Das FIATA FCR Dokument gibt dem Spediteur die Möglichkeit, dem Absender ein spediteureigenes Empfangsdokument auszuhändigen. Das FCR kann sofort nach Übernahme der Ware durch den Spediteur dem Absender ausgehändigt werden. Mit der Ausstellung des FIATA FCR bestätigt der Spediteur, dass er eine ganz bestimmt umschriebene Sendung mit dem unwiderruflichen Auftrag übernommen hat, diese an den im Dokument genannten Empfänger zu senden oder zu dessen Verfügung zu halten. Dieser Auftrag kann nur annulliert werden, wenn das Original des FIATA FCR dem Spediteur, der das Dokument ausgestellt hat, zurückgegeben wird, und auch nur dann, wenn der Spediteur noch in der Lage ist, die Annullierung oder Umdisposition zu erfüllen.

Das FIATA FCR wird in erster Linie dann zur Anwendung kommen, wenn der Lieferant (Verkäufer) eine Ware ab Werk verkauft und den Nachweis der Erfüllung seiner Verkäuferverpflichtung dem Käufer gegenüber durch Vorlage eines FIATA FCR führen will. Im Akkreditivverkehr wird unter solchen Bedingungen der Verkäufer durch Vorlage des vom Spediteur ausgestellten FIATA FCR den vom Käufer bereitgestellten Kaufpreis einlösen können.

Der Verkäufer kann nicht mehr über die dem Spediteur übergebenen Waren verfügen, wenn das FIATA FCR-Dokument dem Käufer übergeben worden ist. Das FIATA FCR ist nicht begehbar, da die Auslieferung des Gutes an den Empfänger nicht von der Vorlage dieses Dokumentes abhängig ist. Es wird nur ein Original ausgestellt. Werden darüber hinaus Kopien benötigt, so sind dafür vorgedruckte Formulare mit dem Aufdruck „Copy not negotiable“ zu verwenden.

Bei der Ausstellung des FIATA FCR muss sich der Spediteur vergewissern, dass:

a) er (oder seine Beauftragten (Zweigniederlassung, Zwischenspediteur) die bezeichnete Sendung übernommen hat und ihm das alleinige Verfügungsrecht über die bezeichnete Sendung zusteht;
b) die Sendung sich in äusserlich gutem Zustand befindet;
c) die Angaben auf dem Dokument mit dem erteilten Auftrag übereinstimmen;
d) bei der Weitergabe der Frachtpapiere (B/L etc.) diese nicht im Widerspruch zu den im FIATA FCR Dokument übernommenen Verpflichtungen stehen.

Das FIATA FCR weist auf der Rückseite die allgemeinen Spediteurbedingungen des jeweiligen Landes auf und kann nur von Spediteuren, die diese für ihre Geschäfte zu Grunde legen, ausgestellt werden. Auf Wunsch ist der Eindruck der Firmenbezeichnung in die Kopfseite des Dokumentes möglich. Der Nachdruck, sowie die unmittelbare Drucklegung durch einzelne Finnen ist unzulässig.

Die Ausstellung dieser Dokumente ist mit grösster Sorgfalt vorzunehmen. Die Erstellung dieser Dokumente erfordert eine genaue Überprüfung des Speditionsvorganges. Für diese zusätzliche Arbeit ist die Erhebung einer Gebühr (durch den ausstellenden Spediteur) berechtigt und geboten.


FIATA FCT Forwarders Certificate of Transport (Spediteur-Transportbescheinigung)

Das Forwarders Certificate of Transport wurde von der FIATA für den Gebrauch durch internationale Spediteure geschaffen, welche im Rahmen der FIATA organisiert sind. Mit der Ausgabe des FIATA FCT Dokumentes übernimmt der Spediteur gegenüber dem Absender die Verpflichtung, das Gut am Bestimmungsort von einem durch ihn bestellten Empfangsspediteur herauszugeben.

Das FIATA FCT kann sofort nach Übernahme des Gutes zum Versand durch den Spediteur dem Absender ausgehändigt werden. Mit der Ausstellung des FIATA FCT bestätigt der Spediteur, dass er eine ganz bestimmt umschriebene Sendung zum Versand übernommen hat, zur Auslieferung in Übereinstimmung mit den Instruktionen des Absenders, wie im Dokument angegeben.

Der Versand-Spediteur ist verantwortlich für die Auslieferung der Ware, durch den von ihm gewählten Empfangsspediteur am Bestimmungsort an den Inhaber des Dokumentes gemäss den auf der Rückseite des FIATA FCT angegebenen Bedingungen.
Das FIATA FCT hat eine sogenannte Sperrfunktion. Der Versandspediteur verpflichtet sich als Drittperson nur zur Verladung und zur Auslieferung gegen Vorlage des FIATA FCT Dokumentes. Das FIATA FCT wird demnach in solchen Fällen von Bedeutung sein, in denen das Transportrisiko bis zur Auslieferung an den Empfänger beim Verkäufer liegt. Der Verkäufer kann FIATA FCT über seine Bank zur Einlösung des Kaufpreises präsentieren – „Kassa gegen Dokumente“. Das FCT ist begebbar (negotiable), wenn es an Order gestellt ist (siehe auch IHK Dok. 470/251 Art. 24). Das FIATA FCT ist negotiable, da die Auslieferung nur gegen Vorlage des rechtsgültig indossierten Originaldokumentes erfolgt.

Bei der Ausstellung des FIATA FCT muss sich der Spediteur vergewissern dass:

a) er (oder einer seiner Beauftragten (Zweigniederlassung, Zwischenspediteur), die bezeichnete Sendung durch ihn übernommen hat und ihm das alleinige Verfügungsrecht über die bezeichnete Sendung zusteht;
b) die Sendung sich in äusserlich gutem Zustand befindet;
c) die Angaben auf dem Dokument mit dem erteilten Auftrag übereinstimmen;
d) bei der Weitergabe der Frachtpapiere (B/L etc.) diese nicht im Widerspruch zu den im FIATA FCT Dokument übernommenen Verpflichtungen stehen;
e) die Frage der Versicherung geklärt ist; f) es ausdrücklich angeführt ist, ob ein oder mehrere Originale ausgestellt werden.

Es wird empfohlen, das FIATA FCT mit der Post nur per EINSCHREIBEN zu versenden.

Das FIATA FCT weist auf der Rückseite die allgemeinen Spediteurbedingungen des jeweiligen Landes auf und kann nur von Spediteuren, die diese für ihre Geschäfte zu Grunde legen, ausgestellt werden. Auf Wunsch ist der Eindruck der Firmenbezeichnung in die Kopfseite des Dokumentes möglich. Der Nachdruck, sowie die unmittelbare Drucklegung durch einzelne Firmen ist unzulässig.
Die Ausstellung dieser Dokumente ist mit grösster Sorgfalt vorzunehmen. Die Erstellung dieser Dokumente erfordert eine genaue Überprüfung des Speditionsvorganges. Für diese zusätzliche Arbeit ist die Erhebung einer Gebühr (durch den ausstellenden Spediteur) berechtigt und geboten.


FBL – Negotiable FIATA Combined Transport Bill of Lading

Das FBL ist ein Durchkonossement für den kombinierten Transport, eingeführt durch die FIATA für den internationalen Spediteur, der die Funktion eines Combined Transport Operator (CTO/MTO) ausübt.
Es handelt sich (wenn nicht mit dem Aufdruck „non negotiable“ versehen) um ein begebbares (negotiable) Dokument, welches von der Internationalen Handelskammer (IHK) in Paris gutgeheissen wurde, nachdem festgestellt wurde, dass die Bedingungen und Klauseln des FBL mit denen, durch die IHK in ihrer Broschüre N. 298 „Einheitliche Vorschriften für ein Dokument des kombinierten Transports“ publizierten, übereinstimmen. Deshalb trägt das FBL neben dem Emblem des nationalen Spediteurverbandes (ZV) auch das Symbol der IHK.

Der neue Artikel 25 d in den überarbeiteten „Einheitliche Bestimmungen und Usancen für Dokumentarkredite“, welche am 1. Oktober 1984 in Kraft gesetzt wurden, heißt wie folgt:

„Sofern im Akkreditiv nicht anderweitig erwähnt, werden Banken ein durch einen Spediteur ausgestelltes Transportdokument zurückweisen, sofern es nicht das von der Internationalen Handelskammergenehmigte FIATA Combined Transport Bill of Lading ist oder anderweitig darauf hinweist, dass es durch einen Spediteur ausgestellt wurde, der als Beförderer oder als Agent eines namentlich erwähnten Beförderers handelt. “

Der Spediteur als Combined Transport Operator (CTO/MTO) trägt bei der Ausstellung des FBL die Verantwortung für die Güter und die Durchführung des Transportes. Der Spediteur übernimmt nicht nur die Verantwortung für die Herausgabe des Gutes am Bestimmungsort, sondern auch für die von ihm zur Durchführung des gesamten Transportes eingesetzten Frachtführer und Drittbeteiligte.

Der Aussteller übernimmt die Haftung in Höhe von 2 SZR per Kilogramm Bruttogewicht für verlorengegangenes oder beschädigtes Gut (Artikel 8.3 der Bedingungen). Wenn bewiesen werden kann, wo der Schaden eingetreten ist, richtet sich seine Haftung nach derjenigen, die für die Art des Transportes gilt, bei welcher der Schaden entstanden ist (Artikel 6.B der Bedingungen).

Bei der Ausstellung des FBL muss sich der Spediteur vergewissern, dass:

a) er oder seine Beauftragten (Zweigniederlassung, Zwischenspediteur) die im FBL bezeichnete Sendung übernommen hat und ihm das alleinige Verfügungsrecht über die bezeichnete Sendung zusteht;
b) die Sendung sich in äußerlich gutem Zustand befindet;
c) die Angaben auf dem Dokument mit dem erteilten Auftrag übereinstimmen;
d) die Frage der Versicherung geklärt ist;
e) es ausdrücklich angeführt ist, ob ein oder mehrere Originale ausgestellt wer den.

Es wird nachdrücklich empfohlen, dass der betreffende Spediteur seine aus den Bedingungen des FBL resultierende Haftung durch eine Versicherung deckt. Bei der Registrierung ist anzugeben, ob eine Versicherung gedeckt ist.


Der FIATA-Lagerschein (FWR)

Der Spediteur befasst sich oft mit der Lagerung von Gütern. Er ist verpflichtet, für die eingelagerten Güter einen Lagerschein auszustellen. Das FWR ist ein Lagerschein, der dem Spediteur in seiner Eigenschaft als Lagerhalter dient. Es handelt sich hier um ein Standard-Dokument das hauptsächlich für den nationalen Gebrauch bestimmt ist. Das FWR ist kein Orderlagerschein, kann aber für fast alle Lagergeschäfte verwendet werden. Der Unterschied zwischen einem Orderlagerschein und dem FIATA-Lagerschein ist in rechtlicher Beziehung gering. Im FWR-Dokument ist die Abtretung des Herausgabeanspruchs, die Übertragung des Eigentums, sowie die Legitimation für den Empfang der Ware durch Vorlage des Lagerscheines mittels genauer Formulierungen festgelegt.

Das FWR ist nicht begebbar, ausser es trägt den Vermerk „negotiable“. Es muss in jedem Lande entschieden werden, welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Standardbedingungen) für den FIATA-Lagerschein zu gelten haben. In Ländern wo die Spediteure Allgemeine Geschäftsbedingungen haben, in denen auch Bestimmungen hinsichtlich der Tätigkeit des Lagerhalters eingeschlossen sind, sind diese anzuwenden.

 


FIATA SDT Shippers Declaration for the Transport of Dangerous Goods

Deklaration des Verladers für den Transport von gefährlichen Gütern

Ausser den bisherigen Dokumenten, welche von der FIATA zur Förderung einheitlicher Bestimmungen in Spediteur-Dokumenten geschaffen wurden, hat es die FIATA als notwendig erachtet, auch ein Formular für die Deklaration des Verladers betreffend den Transport von gefährlichen Gütern zur Verfügung der Spediteure zu halten: das FIATA SDT. Zur Durchführung von Transporten gefährlicher Güter benötigt der Spediteur eindeutige Angaben, die mit den Klassifizierungen gemäss ADR für den Strassentransport, RID für den Bahntransport und IMDG/IMO für den Transport auf dem Seewege übereinstimmen müssen. Die Klassifizierung ist auf der Rückseite des Dokumentes aufgeführt.

Die Shippers Declaration for the Transport of Dangerous Goods, das FIATA SDT, soll dem Spediteur die Identifizierung der Güter ermöglichen und die Verantwortung bei Schadenfällen klarstellen. Es ist deshalb zu beachten, dass das FIATA SDT nicht vom Spediteur selbst ausgefüllt, sondern dem Absender blanko übergeben wird.

Das FIATA SDT muss in jedem Falle vom Absender ausgefüllt und unterschrieben dem Spediteur übergeben werden.

  1. Dieses Formular darf nur von den Mitgliedsorganisationen der FIATA ausgegeben werden, da die FIATA das Urheberrecht (copyright) für das FIATA SDT besitzt.
  2. Die Nationalen Organisationen besorgen den Druck in einer der drei offiziellen FIATA-Sprachen (deutsch, englisch, französisch), sowie in ihrer eigenen Sprache. Text und die Aufmachung müssen mit dem Muster (Specimen) übereinstimmen. Die Mitgliedsorganisationen machen ihre Ausgaben durch den Aufdruck ihres Emblems kenntlich.
  3. Die fortlaufende Nummerierung des SDT ist nicht vorgesehen, kann aber in Ländern, wo dies zweckmässig erscheint, vorgenommen werden.
  4. Vor der Herausgabe des SDT Dokumentes durch eine Mitgliedsorganisation müssen dem FIATA Sekretariat Probeabzüge zur Genehmigung vorgelegt werden.
  5. Das SDT wird von den Nationalen Organisationen, die der FIATA angeschlossen sind, an ihre Mitgliedsfirmen ausgegeben.

FIATA FFI – FIATA Forwarding Instructions

Spediteure entwerfen und drucken meistens eigene Speditionsaufträge, welche sie von ihren Kunden ausfüllen lassen. Viele Spediteure haben jedoch keine einheitlichen Auftragsformulare. Aus diesem Grund fand die FIATA, dass es sehr nützlich wäre, dass sich die Spediteure auf ein einheitliches Layout einigen und entwarf deshalb das FIATA Modell für Einheitliche Speditionsauftragsformulare. Dieses Formular entspricht dem UN Layout-Schlüssel für Handelsdokumente, welcher die Basis für die Vereinheitlichung von Dokumenten im internationalen Handel bildet.

Dieses Modell wurde mit der Absicht entworfen, dass es im Zusammenhang mit verschiedenen anderen Formularen und Dokumenten als Satz verwendet werden kann, und damit den unterschiedlichen Bedürfnissen in der Abwicklung des Warenumschlags dienen kann. Die Nationalen Mitgliedsorganisationen der FIATA können dieses Modellformular ihren nationalen Bedürfnissen anpassen. Es ist jedoch unerlässlich, dass solche Änderungen innerhalb der Richtlinien des UN Layout-Schlüssels bleiben. Die FIATA empfiehlt ihre Nationalen Mitgliedsorganisationen, dieses Formular einzuführen, da es das gemeinsame Erscheinungsbild unseres Gewerbes nachdrücklich fördert.


Quelle: FIATA, CH-8152 Glattbrugg, Switzerland

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