Incoterms 2020 – diese Neuerungen sind für Sie relevant!

Die ICC, die internationale Handelskammer, hat vor kurzem die mit Spannung erwarteten Incoterms 2020 veröffentlicht. Einige wenige Änderungen sind entscheidend.

Vorweg ein kurzer allgemeiner Exkurs: die Incoterms werden seit 1936 von der ICC, der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce) veröffentlicht. Es handelt sich dabei um standardisierte Handelsklauseln für Kauf- und Lieferverträge, die jeweils durch ein Drei-Buchstaben-Kürzel dargestellt werden und insbesondere die Pflichten der Vertragspartner regeln, sowie den Gefahrenübergang und die Kostenübernahme im Verlauf eines Handelsgeschäfts. Die Incoterms stellen keine hoheitlichen Regelungen dar, sind also nicht „gültig“ oder „ungültig“, vielmehr handelt es sich um ein privates Regelwerk, mit Hilfe dessen sich internationale Kaufverträge einfacher gestalten lassen sollen. Sie werden immer wieder den aktuellen Notwendigkeiten angepasst und neu publiziert, zuletzt im Jahr 2010.

Welche wichtigen Änderungen bringen nun die Incoterms 2020?

Insgesamt gibt es wenige essentielle Abweichungen zur Vorgängerversion 2010.

  • Wahrscheinlich am entscheidendsten sind nicht die inhaltlichen Neuerungen, sondern eine Verbesserung in der Strukturierung! Nach der Aufführung der einzelnen Klauseln wird noch einmal nach den einzelnen geregelten Teilbereichen aufgelistet. So kann zum Beispiel für den Bereich „Transport“ die vertragliche Ausgestaltung für jeden Incoterm nachgelesen werden und so einfacher die bestmögliche Klausel gefunden werden.
  • Die Kostenverteilung war früher im allgemeinen Text untergebracht und wird nun für alle Klauseln unter den Punkten A9 beziehungsweise B9 gesondert erläutert.
  • Die Klauseln CIF und CIP enthalten nicht mehr dieselben Deckungssummen beim Versicherungsschutz. Für CIF, das vor allem im Seegüterhandel zu Anwendung kommt, bleibt die geringere Deckung ICC C bestehen, für CIP gilt hingegen ab jetzt die höhere Deckung ICC A „all risk“.
  • Die Möglichkeit der Organisation des Transportes mit eigenen Transportmitteln spiegelt sich in den Incoterms 2020 erstmals in der Formulierung wieder.
  • Die Klausel DAT wurde umbenannt in DPU, allerdings ohne inhaltliche Neuerungen.
  • Verschiedene sicherheitsbezogene Anforderungen wurden aufgenommen. Insbesondere wurde die Verantwortung für die transportbezogenen Sicherheitsanforderungen im Punkt A4, die Sicherheitsfreigabe bei der Aus- und Einfuhr, sowie die Sicherheitsanforderung und Warenkontrollen vor der Verladung in Punkt A7 bzw. B7 geregelt.
  • Erläuternde Kommentare für die Nutzer wurden zum besseren Verständnis hinzugefügt

Die neuen Incoterms können schon vor dem 1.1.2020 verwendet werden. Wie immer bei vertraglichen Formulierungen empfiehlt es sich auch hier konkret zu sein und die gewünschte Klausel unmissverständlich anzuführen – „CPT Moskau, Zolltermial Himki, Incoterms 2020“ legt zum Beispiel die Vertragsbedingungen eindeutig fest.

Folgende elf Incoterms stehen im Einzelnen zur Verfügung:

EXWAb WerkEx Works
FCAFrei FrachtführerFree Carrier
CPTFrachtfreiCarriage Paid To
CIPFrachtfrei versichertCarriage and Insurance Paid To
DAPGeliefert benannter OrtDelivered at Place
DPUGeliefert benannter Ort entladenDelivered at Place Unloaded
DDPGeliefert verzolltDelivered Duty Paid
FASFrei Längsseite SchiffFree Alongside Ship
FOBFrei an BordFree on Board
CFRKosten und FrachtCost and Freight
CIFKosten, Versichert und FrachtCost, Insurance and Freight

Mit detaillierten Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Verpflichtungen
  • Regeln zur Lieferung und Übernahme
  • Gefahrenübergang
  • Transport
  • Versicherung
  • Liefer- und Transportdokument bzw. Liefernachweis
  • Ausfuhr und Einfuhr, Zollabfertigung, Kontrolle und Genehmigungen
  • Prüfung, Verpackung, Markierung und Kennzeichnung
  • Kostenverteilung
  • Benachrichtigungen

Die Incoterms können über die ICC bezogen werden, ihr genauer Wortlaut ist urheberechtlich geschützt.

Weiterführende Informationen:

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