Klassifizierungsbescheid– so verschaffen Sie sich zeitlich Spielraum bei der Einfuhr von Anlagen nach Russland
Will man nicht jede Schraube einer Anlage extra verzollen, muss die größere Einheit als Ganzes zertifiziert und gemeinsam verzollt werden. Der Planungsaufwand dafür ist enorm, eine gewisse Erleichterung verschafft der sogenannte Klassifizierungsbescheid.
Mit dem sogenannten „Klassifizierungsbescheid“ genehmigt der Föderale Zolldienst Russland den Transport über das Zollgebiet und den Import einer Ware in zerlegter und unfertiger Form über einen bestimmten Zeitraum.
Das heißt, dass zum Beispiel ein einzeln eingeführter Motor nicht als solcher deklariert werden muss, sondern als Teil einer genehmigten Großbäckerei eingeführt wird, ohne gleichzeitig mit den anderen Teilen der Anlage gestellt werden zu müssen. Die Gesamtanlage gilt als importiert, wenn alle Komponenten, die im „Klassifizierungsbescheid“ als Komponenten der Gesamtanlage aufgelistet sind, eingeführt wurden.
Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt des Klassifizierungsbescheides ist, dass jeder der Bestandteile der Gesamtanlage für das Funktionieren der Gesamtanlage notwendig ist und diese ohne den Bestandteil nicht in Betrieb genommen werden kann! Alle Komponenten bilden in der Summe somit diese eine Produkteinheit.
Dieser Klassifizierungsbescheid (Langbezeichnung: „Entscheidung über die Klassifizierung von Waren, die in unzerlegter oder zerlegter Form, auch in unvollständiger oder unfertiger Form, über die Zollgrenze der eurasischen Wirtschaftsunion transportiert werden und deren Import oder Export von verschiedenen Warenpartien innerhalb eines bestimmten Zeitraums übernommen wird“) ist im Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion Artikel 21 in Verbindung mit Artikel 117 und im Russischen Zollgesetz N 289 geregelt und liefert neben der Möglichkeit von Teillieferungen auch eine Rechtssicherheit über die anzuwendenden Zolltarifnummern und damit über die zu entrichtenden Eingangsabgaben.
Um den Bescheid zu erhalten muss ein Antrag beim Föderalen Zolldienst gestellt werden, in dem die Gesamtanlage und die Einzelkomponenten genau anzuführen sind. Der Detailierungsgrad der Auflistung der Komponenten im Antrag, und damit dann auch im Bescheid, ist vom Detailierungsgrad der Lieferung (werden auf einem LKW alle Schraubenmuttern der ganzen Fabrik separiert geliefert oder ist auf einem LKW eine schon vormonierte Förderanlage geladen) abhängig.
Neben den Komponenten- oder Stücklisten sind dem Antrag zusätzliche Dokumente beizugeben, wie technische Beschreibungen, Montagepläne und Beschreibungen der Installationsmethode, Prozessschemen, Schritt-für-Schritt-Beschreibungen des technologischen Prozesses, die Liste der Elemente, die in den Komponenten „Verbindungselemente“, „Befestigungselemente“, wie Schrauben, Bolzen, Muttern, Dichtungen, Klemmen, Anschlüsse, Fittings, Flansche usw., „Zubehör und Werkzeuge für Montage, Inbetriebnahme, Prüfung und Betrieb“ und Ähnliches.
Es ist auch zu beachten, dass nur bestimmte Warenpositionen vorgesehen sind, für die ein Klassifizierungsbescheid beantragt werden darf. Es handelt sich meist um die Zollnummer 84-90, 7308, 9406.
Die Prüfung des Antrages ist formal sehr streng. So ist die Unterstützung bei der Antragssteller durch einen versierten Vertreter empfehlenswert.
Fristen:
Die Behörde (der Föderale Zolldienst) hat für die Entscheidung 90 Tage Zeit.
Der Wirtschaftsbeteiligte hat dann in der Regel zwei Jahre Zeit um die Anlage in Teillieferung zu importieren. Nach Ablauf dieser zwei Jahre besteht 4 mal die Möglichkeit einer Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Es sind also bis zu sechs Jahre Zeit um die Gesamtanlage zu importieren.
Vor- und Nachteile des Klassifizierungsbescheides:
Der Import von Gesamtanlagen auf Grundlage dieses Klassifizierungsbescheides hat enorme Vorteilen. Es ist keine Koordination der Lieferungen untereinander notwendig und die Lieferung kann entsprechen dem Baufortschritt erfolgen. Weiters sind die beim Transit oft auftretenden Probleme der geforderten Einzeldeklaration nicht zu erwarten.
Der Nachteil dieser Importmethode ist die lange Vorlaufzeit aufgrund der notwendigen Planung und der behördlichen Fristen und die fehlende Flexibilität.
Es muss mindestens 90 Tage vor der ersten Teillieferung der Antrag absolut fehlerfrei eingereicht werden. Das heißt, dass die exakten Stücklisten und die Liefereinheiten lange vor der ersten Lieferung bekannt sein müssen. Wenn sich daran etwas ändern sollte, können die Auflagen des Bescheides nicht mehr erfüllt werden. Sehr oft erfolgt aber die Detailplanung erst während des Projektfortschritts und antragsrelevante Informationen stehen erst nach der Einreichfrist zur Verfügung.
Oftmals wird deshalb eine Gesamtanlage auch zum Zweck einer besseren Planbarkeit über mehrere Klassifizierungsbescheide in getrennte Teilanlagen zerlegt.
N-Komponente | Name der Komponente | HS-Code | Anzahl | Maßeinheit | Nettogewicht [kg] | Detaillierte weiterführende Informationen |
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1 | Rohstoffannahme: | |||||
1.1. | Mehl Silo mit Vibrationsboden | 7306 | 2 | Stk. | ||
1.1.1 | Fahrzeugentladesystem, bestehend aus Rohren, Ventilen, Sensoren | |||||
1.1.1.1 | … | |||||
1.1.2 | Erdung | 8536 | ||||
1.1.3. | Dosierschneckeförderer | 8428 | 1 | Stk. | ||
1.1.3.1 | Schneckengehäuse | 1 | Stk | |||
1.1.3.2. | Förderschnecke | 1 | Stk | |||
1.1.3.3. | Getriebemotor | 1 | Stk | |||
1.1.3.4. | Auslassventil | 1 | Stk | |||
1.1.4. | Magnetabscheider | 1 | Stk. | |||
1.1.5. | Sicherheitsmetallkonstruktion | 7326 | 1 | Stk. | ||
1.1.6. | Befestigungsmaterialien, Kabel, Schalter und andere Montageteile, die nicht montiert geliefert werden | – | Stk. | |||
Befestigungsmaterialien, Kabel, Schalter und andere Montageteile, die nicht montiert geliefert werden | – | Stk. | ||||
1.2. | Zuckersilo | 8479899708 | 1 | Stk. | ||
…… | ||||||
1.3. | Ölsilo mit Heizelement | 8419899890 | ||||
…… | ||||||
1.4.2. | Edelstahlrohr-Rohre Durchm. 110 mm | 60 | lfm | |||
… | ||||||
2 | Teigproduktion | |||||
2.1. | Rohstoffförderer | 1 | Stk | |||
2.2. | Dosieranlage | 1 | Stk | |||
2.2.1 | ………. | |||||
2.3. | Knetwerk | 1 | Stk | |||
2.3.1 | Antrieb | 1 | Stk | |||
2.3.1.1. | Motor | 2 | Stk | |||
2.3.1.2. | Getriebe | 2 | Stk | |||
2.3.1.3. | Antreibstrang | 2 | Stk | |||
2.3.1.3.1 | Triebwelle | 4 | Stk. | |||
2.3.1.3.2 | ……… | |||||
2.3.1.3. | Steuerung | 1 | Stk | |||
… | ||||||
2.3.2 | Teigwanne | |||||
2.3.2.1 | ….. | |||||
3 | Tunnelöfen | 2 | Stk | |||
……….. | ……………… | |||||
3.4.2.3.9. | Thermostate | 22 | Stk | |||
…….. | ………… | |||||
4 | Kühl und Packanlage | |||||
5 | Automatisches Lager | |||||
………….. | ………. | |||||
5.2.3.14 | PVC-Clips für Förderkette | 3926 | 2780 | Stk | ||
……… | ……………. | …….. | ….. | |||
5.3.1. | Elektromotoren der Lüftungsanlage, asynchron | 8501 | 24 | Stk. | ||
5.3.2 | Rohre des Belüftungssystems, Länge 9 m | 7306 | 109 | Stk. | ||
5.3.3. | Leitungen zwischen Steuerung und Motoren | 200 | lfm | |||
….. |
Die Anträge können über das Webportal der Zollverwaltung eingebracht werden: