Die ersten Konformitätserklärungen wurden in Russland durch Regierungsbeschluss № 766 vom 07.07.1999 eingeführt.
Ziel war, das Konformitätsbewertungsverfahren zu vereinfachen, indem die obligatorische Zertifizierung von bestimmten Waren zunehmend durch eine Deklaration (Konformitätserklärung) ersetzt wird und dadurch Eintritt in Welthandelsorganisation
Neue Russische Konformitätserklärung
Die ersten Konformitätserklärungen wurden in Russland durch Regierungsbeschluss № 766 vom 07.07.1999 eingeführt.
Ziel war, das Konformitätsbewertungsverfahren zu vereinfachen, indem die obligatorische Zertifizierung von bestimmten Waren zunehmend durch eine Deklaration (Konformitätserklärung) ersetzt wird und dadurch Eintritt in Welthandelsorganisation
Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, Déclarations de conformité, Декларирование соответствия)
(engl. World Trade Organization (WTO), fr. Organisation mondiale du commerce (OMC)) erzielt wird.
Das Verzeichnis von Waren, die in Russland obligatorischen Konformitätsanforderungen unterliegen, wurde seit 1999 mehrmals überarbeitet und neu gefasst (vgl. Regierungsbeschlüsse vom 24.05.2000 № 403, vom 29.04.2002 № 287, vom 08.05.2002 № 302, vom 10.02.2004 № 72). Zum 14.2.2010 sind in der Russischen Föderation wieder neue Regelungen hinsichtlich der Anforderungen an die Pflichtzertifizierung von Waren in Kraft getreten, – Beschluss vom 1.12.2009 № 982.
Die neue Liste unterscheidet zwischen Waren, die weiterhin einer Pflichtzertifizierung unterliegen und Waren, bei denen die Einhaltung der Vorschriften durch Deklaration/Erklärung des Herstellers bestätigt werden kann. Entsprechende Nachweise oder Kopien davon sind bei der Einfuhr der Zollanmeldung beizufügen.
Nähere Information zur Zertifizierung und das Verzeichnis der betroffenen Waren stehen auf der Internetseite der russischen Zollbehörde (nur in Russisch) zur Verfügung. Das Verzeichnis der betroffenen Waren ist nach den weltweiten einheitlichen Warennummern des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren – HS – aufgebaut.
Bei einigen Produkten aus diesem Verzeichnis, die innerhalb der Russischen Föderation zur Konformitätsbeurteilung festgelegt wurden, wird zusätzlich das Prüfungsprotokoll einer im GOST-R-System akkreditierten Prüfstelle verlangt. Nur das Zertifikat ist in diesem Fall unzureichend.
Konformitätserklärung hat gleiche juristische Kraft wie GOST-R Zertifikat und kann entsprechend sowie zu Zwecken der Zollabfertigung als auch im Handel angewandt werden. Konformitätserklärung kann wie GOST-R Zertifikat entweder für Serienlieferungen oder für eine bestimmte Partie ausgestellt werden. (einmalige Konformitätserklärung, oder Konformitätserklärung für 1 Jahr)
Als Empfänger der Konformitätserklärung für importierte Waren kann nur Importeur bzw. russischer Vertreter vortreten! (im Vergleich zu GOST-R Zertifikat)
Bei Ausstellung einer Konformitätserklärung sind für manche Waren zusätzliche Dokumente sowie z.B. Hygiene-Zertifikat, Brandschutzzertifikat vorzulegen.
Fristen der Ausstellung einer Konformitätserklärung:
Durch COndor werden Konformitätserklärungen in der Regel zwischen 1 bis max. 5 Tage gemacht (im Falle der Herbeischaffung aller nötigen Dokumente) (Ausnahmen betreffen s. g. „besondere Gruppen der Waren“ z.B. Waren, die bei der Säuglingsnahrung eingesetzt werden. Hier werden Fristen individuell besprochen).