Online Datenbanken für den internationalen Handel
ECS — die „Export Control System“ Datenbank der EU
TRANSIT – Nachverfolgung einer Versand-MRN (nur für internationale Versandvorgänge)
Access2Markets: der kostenlose Online-Dienst für Ihren Export
Erfahren Sie alles über Zollsätze, Formalitäten, Einfuhrbedingungen und Handelshemmnisse für Ihre Ware und Destination
Hier geht es zu Access2Markets
Sie wollen wissen, wieviel Sie der Export Ihrer Ware in ein bestimmtes Land kosten wird, mit welchen Schwierigkeiten Sie zu rechnen haben und wie der Handel vergleichbarer Güter für andere bisher gelaufen ist? Die EU stellt Ihren Wirtschaftstreibenden zu diesem Zweck ein effizientes Online-Werkzeug zur Verfügung, die „Access2Markets“ (gut und anschaulich in diesem dreiminütigen Einführungsvideo erklärt!)
Sie geben das Bestimmungsland ein und ihren Warencode (oder finden diesen einfach über ein Suchfeld) und erhalten für über 100 Länder im Detail Daten zu:
- Einfuhrzöllen und Steuern
- Zollformalitäten und auszufüllenden Dokumenten
- Statistiken: Marktanalyse, produktspezifische Handelsflüsse
- Handelsbarrieren: häufigste Hindernisse, die Exporteure der EU mitgeteilt haben und über ein Online-Formular die Möglichkeit zur Beratung dazu
Die Abwicklung Ihres Exports wird trotzdem der Spezialist für Sie vornehmen müssen, aber Sie wissen, was Sie erwartet und können Erfolgsaussichten, Kosten und Schwierigkeiten vorweg abschätzen (gerne beraten wir Sie dazu im Detail und bearbeiten Ihre konkreten Anfragen).
Aus unserer Sicht beide Daumen hoch für ein hilfreiches und bedienerfreundliches Portal der EU-Kommission – noch dazu kostenlos!
Der Slogan trifft es: „Ihr einfacher Weg zum weltweiten Export“
TARIC: die Zolltarifdatenbank der EU
Finden Sie in dieser Datenbank Zolltarifnummern und Zollsätze für Ihren Handel über EU-Grenzen und tagesaktuell dazu alle wichtigen Vorschriften und Beschränkungen, über das Sprachenmenü in 23 Sprachen übersetzbar.
TARIC ist die mehrsprachige Zolltarifdatenbank der EU, die neben Zolltarifnummern und Zollsätzen einen Überblick liefert über alle relevanten Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die ergriffen werden müssen bei der Einfuhr von Gütern in die EU, bzw. bei der Ausfuhr aus der EU.
Im wesentlichen handelt es sich dabei um:
– Tarifäre Maßnahmen, wie Drittlandzollsätze oder autonome Zollaussetzungen
– Agrarpolitische Maßnahmen, wie z.B. Repräsentative Preise für Geflügel
– Handelspolitische Maßnahmen, wie Antidumping- und Ausgleichszölle
– Verbote und Beschränkungen für z.B. ozonabbauende Stoffe, Kulturgüter, Dual-Use-Güter, etc.
Am besten lässt sich der Nutzen dieser Datenbank anhand eines Beispiels veranschaulichen:
Nehmen wir an, Sie wollen eine Drehmaschine nach Russland exportieren, dann geben Sie den Warencode ein, oder machen ihn über das Menü „Blättern“ ausfindig. Danach wählen Sie „Russische Föderation – RU“ als Bestimmungsland und starten die Abfrage mit „Suche nach Maßnahmen“.
Als Ergebnis bekommen Sie nun folgende Informationen:
– Im ersten Teil die Angaben zum Import einer Drehmaschine aus Russland
– Im zweiten Teil die Daten für unser Beispiel:
Alle Drittländer: Ausfuhrgenehmigung (Dual Use) mit Angabe der relevanten Verordnungen. Für den Exporteur bedeutet das, dass eine Genehmigung eingeholt werden muss, wenn die Drehmaschine in den Dual-Use Listen der angeführten Verordnungen aufscheint.
– Im dritten Teil für Import und Export geltende Bestimmungen, hier die zu verwendende Maßeinheit „p/st“, also Piece/Stück.
Brauchen Sie die Angaben in einer anderen Sprache, können Sie das Ergebnis jetzt über das Sprachenmenü übersetzen lassen.
Alles in allem handelt es sich bei TARIC um eine weitere hilfreiche Datenbank, die wertvolle Informationen für Ihren Import/Export zur Verfügung stellt, und das tagesaktuell und kostenlos!
Tool zur Beachtung der EU-Verordnung 881/2002
Ermittlung von Personen, Gruppen und Organisationen, für die aufgrund einer Sanktion ein umfassendes Verfügungsverbot besteht
Durch EU-Verordnung 881/2002 PDF wurde angeordnet, dass diejenigen Personen, Gruppen und Organisationen, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind, zur Durchsetzung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit bestimmten spezifischen restriktiven Maßnahmen belegt werden. Zu diesen Maßnahmen gehört vor allem ein umfassendes Verfügungsverbot. Das bedeutet, dass Vermögen, Eigentum und wirtschaftliche Ressourcen dieser Personen, Gruppen und Organisationen eingefroren werden, ihnen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen dürfen und ihnen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen, wodurch sie Gelder, Waren oder Dienstleistungen erwerben könnten. Es ist also z.B. verboten, an sie Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter, etc. zu zahlen, an sie Immobilien zu verkaufen oder gewerblich zu vermieten oder von ihnen Immobilien zu erwerben.
Neben der vorgenannten Verordnung gibt es weitere EU-Sanktions-Verordnungen, durch die entsprechende Verfügungsverbote gegen die darin aufgeführten Personen, Gruppen und Organisationen ausgesprochen werden. Die entsprechenden EU-Verordnungen verfolgen diverse Zwecke, u.a. die Durchsetzung von Embargos, die Bekämpfung des Terrorismus etc.
Mit diesem Werkzeug kann eine Prüfung der sanktionierten Personen, Gruppen oder Organisationen schnell und einfach vorgenommen werden. Das Tool durchsucht dabei die umfassende von der EU erstellte Liste sanktionierter Personen und Organisationen, welche sämtliche Sanktions-Verordnungen der EU berücksichtigt. Die Abfrage richtet sich primär an Anwender aus dem justiziellen Bereich
Datenbank: https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/
ECS — die „Export Control System“ Datenbank der EU
Überprüfen Sie mittels der ECS-Datenbank der EU ihre Exportverzollung auf Erledigung
In der ECS-Datenbank kann über die MRN (Movement Registration Number) von jedem Wirtschaftsbeteiligten überprüft werden, ob und wann eine Ware exportabgefertigt wurde, auch wenn er selbst nicht die Zollanmeldung abgegeben hat.
Das Ausfuhrverfahren, also die Exportverzollung, ist grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren:
Im ersten Schritt wird (mit wenigen Ausnahmen) die Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle elektronisch abgegeben und von dieser elektronisch an die Ausgangszollstelle übermittelt.
Jeder Ausfuhr wird eine eindeutige Nummer, die sogenannte MRN, zugeordnet.
Im zweiten Schritt überwacht die Ausgangszollstelle die Ausfuhr der Ware aus der EU, meldet das Ergebnis wieder zurück an die Ausfuhrzollstelle, die eine Austrittsbestätigung erstellt und an den Anmelder sendet.
Über die MRN (Movement Registration Number) können also jederzeit das Anmeldedatum und das tatsächliche Ausfuhrdatum einer Ladung abgerufen werden.
Link zur ECS Datenbank
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/ecs/ecs_home.jsp?Lang=DE
TRANSIT Datenbank der EU
Die Transit -Datenbank bietet die Überprüfung von gemeinsamen wie gemeinschaftlichen Versandverfahren (z. B. T1-Verfahren) hinsichtlich ihrer Erledigung.
Link zur Transit Datenbank:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/tra/transit_home.jsp?Lang=de
EORI
Überüpfüfen sie die Gültigkeit einer EORI Nummer:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp?Lang=de