Transporte nach Russland sind seit dem fünften Sanktionspaket nur mehr sehr eingeschränkt möglich. Eine punktgenaue Planung ist essentiell.

Das inzwischen veröffentlichte sechste Sanktionspaket enthält weniger Einschränkungen des Güterverkehrs und des Transportes, sondern unter anderem ein Öl-Embargo, den „SWIFT“-Ausschluss bestimmter Banken, die Listung weiterer 65 Personen und 18 Organisationen/Einrichtungen, den Entzug von Rundfunklizenzen und ein Ausstrahlungsverbot für weitere drei russische Medien.
Allerdings wurde der Anhang VII der VO 833/2014 erweitert und der Export von Dual-Use Gütern weiter eingeschränkt.
Weitere Informationen zur Sanktionsbetroffenheit Ihrer Ware finden Sie unter: Transporte in die Ukraine und nach Russland

Das fünfte Sanktionspaket der EU und die weißrussische Reaktion darauf haben jedoch zuvor die Möglichkeiten für Transporte nach Russland, aber auch in die östlichen GUS Staaten, wie Usbekistan, Kasachstan, Kirgisien oder Tadschikistan, massiv eingeschränkt.

Weißrussische und russische Frächter dürfen nicht mehr in EU Staatsgebiet fahren.
Als Reaktion darauf dürfen EU-Frächter nicht mehr nach Weißrussland fahren (Ausnahme Grenzgebiet).
Ukrainische Frächter fahren nicht mehr nach Russland.

Weiters sind seit Kriegsbeginn Grenzübergänge geschlossen oder nur sehr eingeschränkt passierbar.

Folgende Optionen gibt es:

  • EU Frächter, die nicht mehr über die Ukraine und nicht über Weißrussland fahren. Möglich ist die Route über das Baltikum, hier werden in der Praxis folgende direkten Grenzen zwischen der EU und Russland passiert: Lettland – Russland, Estland – Russland und Finnland – Russland.
    In Ausnahmefällen nehmen EU Frächter auch die Südroute über Georgien nach Russland. Hier steht der Landweg über das Baltikum und die Türkei oder teilweise Fährverbindungen nach Mersin (Türkei) oder über das Schwarze Meer nach Georgien zur Verfügung.
    Für Transporte nach Zentralasien (Usbekistan, Kasachstan, Kirgisen oder Tadschikistan) steht ebenso die Route über Aserbaidschan und das Kaspische Meer zur Wahl.
    Auf der Route über die baltischen Länder kommt es im Moment zu extrem langen Wartezeiten von bis zu 3 Wochen. Die Transportdauer und die Kosten sind aus diesem Grund schwer einschätzbar.

 

  • Kombinierter Verkehr aus EU- und weißrussischen/russischen Transportunternehmen:
    Die Ware wird in der EU mit EU-Frächtern transportiert. Die Frachtführer dürfen in Weißrussland einen Korridor zum Umladen oder Umsatteln benützen.
    In diesem Korridor wird die Ware entweder auf weißrussische oder russische Fahrzeuge umgeladen oder die Auflieger werden auf eine weißrussische oder russische Zugmaschine umgesattelt.
    Die Grenzwartezeiten zwischen Polen und Belarus sind ebenfalls extrem lange. Nur wenige Frächter sind bereit, für den kurzen Weg über die polnisch-weißrussische Grenze in den Umladekorridor die langen Wartezeiten in Kauf zu nehmen. Aus diesem Grund hat sich eine sogenannter „Pendlerverkehr“ von der polnischen Seite auf die weißrussische Seite etabliert. Das bedeutet aber auch, dass die Ware in Polen an der Grenze auf das „Pendlerauto“ geladen wird, und gleich nach der Grenze wieder auf ein weißrussisches oder russisches Fahrzeug geladen wird, also ein zweimaliges Umladen stattfindet. Für Palettenware stellt das in den meisten Fällen kein Problem dar. Es gibt jedoch auch Waren, die nicht einfach umgeladen werden können, oder auch formale Gründe, die dagegen sprechen (z.B. Pflanzenschutzzertifikat). Als Option bleibt das Umsatteln, bei dem nur die Zugmaschine getauscht wird.

 

  • Transport mit Frachtführern, die nicht direkt vom Konflikt betroffen sind:
    Die Transporte können auch von Frachtführern durchgeführt werden, die nicht direkt von den gegenseitigen Sanktionen betroffen sind, wie zum Beispiel Frachtführern aus Serbien, der Türkei, Moldawien, oder Kasachstan. Dabei ist zu beachten, dass eine entsprechende Genehmigung vorhanden sein muss. In der Regel werden die erforderlichen Genehmigungen allerdings immer für Transporte vergeben, die im Heimatland des Frachtführers beginnen oder enden. Eine Ausnahme stellt eine weiterreichende CEMT-Genehmigung dar, die naturgemäß Frächter mit dieser Genehmigung sehr gefragt macht und hier auch ein entsprechender Frachtpreis verlangt wird. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob es als Alternative sinnvoll ist umzuladen.

 

Im Luftfrachtbereich stellt sich die Situation ähnlich dar. EU-Flugzeuge dürfen in Russland nicht mehr landen und starten, russische Flugzeuge dürfen in der EU nicht mehr landen und starten, womit die direkte Luftfracht zum Erliegen kommt.

Luftfracht-Transporte sind aber über die Hubs von Fluglinien möglich, die nicht direkt vom Konflikt betroffen sind. Als Beispiele sind Flüge zu nennen mit Zwischenstopp in Serbien, den Emiraten, der Türkei oder dem Iran.

 

 

Wenden Sie sich gerne jederzeit mit Fragen zu Ihren Ukraine- oder Russlandexporten an uns. In enger Zusammenarbeit zwischen unseren europäischen Büros und den Niederlassungen in Moskau und Kasan finden wir Lösungen für Ihre komplexen Anliegen.

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