»Als AEO F zertifizierter Dienstleister erfüllt Condor schon seit Jahren die höchsten AEO Kriterien. Je anspruchsvoller die Anforderungen an Sicherheit und Compliance, desto mehr spricht für Condor.«
Andreas Gfrerer, Geschäftsführer Spedition Condor, Salzburg.
Der neue Unionszollkodex (UZK) der Europäischen Union wird mit 1. Mai 2016 anwendbar sein.
Am 10.10.2013 wurde der Unionszollkodex (UZK) im Amtsblatt L 269 der EU veröffentlicht. Seine materiell-rechtlichen Bestimmungen gelten ab dem 1. Mai 2016 und sind ab diesem Tag von allen Wirtschaftsbeteiligten anzuwenden. Der Zollkodex ist Teil der Modernisierung des Zollwesens und wird als neue Rahmenverordnung zu den Vorschriften und Verfahren für den Zoll in der gesamten EU dienen. In Verbindung mit den zugehörigen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten wird er Folgendes bewirken:
- Straffung der Vorschriften und Verfahren im Zollbereich
- größere Rechtssicherheit und Einheitlichkeit für Unternehmen
- mehr Klarheit für Zollbeamte in der gesamten EU
- Vereinfachung der zollrechtlichen Vorschriften und Verfahren, effizientere Zollvorgänge entsprechend den aktuellen Anforderungen
- vollständige Umstellung der Zollbehörden auf ein papierloses, rein elektronisches, Arbeitsumfeld
- stärkere Nutzung beschleunigter Verfahren für gesetzestreue und vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte (zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, AEO)
Den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO = Authorised Economic Operator) kommt im Verzollungsprozess eine besondere Bedeutung zu, da die Anwendung bestimmter vereinfachter Verfahren die Erfüllung der AEO Kriterien durch das verzollende Unternehmen voraussetzt. Diese Kriterien sind:
- Compliance (keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften)
- ein zufriedenstellendes System der Führung der Geschäftsbücher und der Beförderungsunterlagen, das angemessene Zollkontrollen ermöglicht
- gegebenenfalls die nachweisliche Zahlungsfähigkeit und
- angemessene Sicherheitsstandards.
Durch den Unionszollkodex wird ein neues, zusätzliches Kriterium eingeführt. Nunmehr sind auch praktische oder berufliche Befähigungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen, erforderlich. Darunter versteht man derzeit:
- Praktische Befähigung: mindestens 3 Jahre Praxiserfahrung in Zollbelangen
- Nachweis von Qualitätsstandards auf dem Gebiet des Zollrechts durch akkreditierte EU-Zertifizierungsbehörden
- Zertifizierter Code of Conduct, herausgegeben durch eine EU-Interessensvertretung
- Berufliche Befähigung: nachweislich erfolgreich abgeschlossener Lehrgang bei den Zollbehörden oder einer anerkannten Ausbildungseinrichtung.
Condor genießt schon seit Jahren den AEOF-Status, da die höchsten AEO-Standards erfüllt werden, und bietet den Geschäftspartnern damit verlässliche Sicherheit in der Lieferkette, Fachwissen im Zollbereich und höchste Compliance. Weiterführende Informationen und Quellen: http://ec.europa.eu , wko.at, zoll.de