»Neue, strengere Vorschriften zur Zollwertermittlung beim Warenimport nach Russland bescheren den beteiligten Handelspartner einen noch höheren bürokratischen Aufwand und einen zusätzlichen finanziellen Risikofaktor.
Unsere Transportmanager sind auf den russischen Markt spezialisiert und können Sie bei Ihrer gesamten Projektabwicklung betreuen.«

Andreas Gfrerer, CEO Spedition Condor, Salzburg

Ab sofort genauere Kontrollen bei der Ermittlung des Zollwerts von Waren bei Importen in Russland!

Aufgrund des eklatanten Rückgangs der Zolleinnahmen im Vergleich zum Vorjahr von über 37% hat Moskau die Zollbehörden angewiesen, die Ermittlung des Zollwerts von Importwaren strenger zu kontrollieren und die Unterschreitung des Mindestzollwerts in den einzelnen Warengruppen zu unterbinden.

Wo früher eventuell noch mit der Flexibilität des russischen Zolls bei der Ermittlung des Zollwerts gerechnet werden konnte, stoßen ausländische Importeure nun auf unbeugbare Vorschriften bei der Zollwertermittlung und neue bürokratische Hürden in der Abwicklung.

Konkret wurde im Februar 2016 vom Leiter des föderalen Zolldiensts, Andrei Belyaninov, die Anordnung Nr. 280 „Über die Erhöhung der Effizienz der Kontrolle des Zollwerts im Rahmen der Anwendung des Risikomanagement-Systems“ erlassen. Durch diese Anordnung soll sichergestellt werden, dass eine Zollanmeldung der importierten Ware unter dem beim russischen Zoll gelisteten Mindestzollwert unmöglich ist.

Zusätzlich wurde an alle Zollbehörden ein Informationsblatt versendet, in dem die persönliche Verantwortung der Leiter der Zollämter für die Einhaltung der Vorschriften betont wird.

Wenn sich mit dem Warenwert als Bemessungsgrundlage (üblicherweise lt. Lieferrechnung) nun geringere Einfuhrabgaben ergeben als auf Basis der Mindestzollwertliste des russischen Zolls, dann wird eine Zollwertkorrektur vorgenommen und die importierende Firma muss eine Kaution in Höhe der Differenz hinterlegen.

Mit Einreichen verschiedenster Nachweise des niedrigeren Zollwerts der Ware kann eine Rückzahlung der Kaution, bzw. eines Teils davon, binnen 2-3 Monaten ab Antrag erreicht werden.

Neben des bürokratischen Mehraufwands und der Unsicherheit über die Höhe der Rückerstattung der Kaution bedeutet diese Vorgehensweise eine zusätzliche Belastung der Liquidität und eventuell negative Auswirkungen durch Kursschwankungen für das exportierende Unternehmen.

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